Herzlich Willkommen beim Reha Service Hutter
Pflegegrad ist die neue Bezeichnung seit Januar 2017, vorher bekannt als Pflegestufe. Es gibt 6 Pflegegrade, der Vorteil bei den neuen Pflegestufen ist eine feinere Abstufung, bei der auch eingeschränkte Alltagskompetenz stärker berücksichtigt wird. Im Sozialgesetzbuch XI sind sämtliche Leistungen genau aufgelistet, Geldleistungen, Sachleistungen sowie Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Sie sind eingestuft?
Sie haben Fragen zu Hilfsmitteln, die Sie über die Kranken-oder Pflegekasse erhalten können?
Fragen Sie uns telefonisch, schriftlich oder persönlich!
Sie sind nicht eingestuft?
Das deutet daraufhin, dass Sie vielleicht in einen Pflegegrad eingestuft werden könnten.
Wie wird man eingestuft
Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und lassen sich die notwendigen Antragsformulare zusenden. Das ist der erste Schritt. Die Leistung wird ab Antragstellung gewährt, wenn eine Einstufung erfolgt ist.
Sprechen Sie mit der Person Ihres Vertrauens, vielleicht die Person, die Ihnen jetzt schon behilflich ist.
Es wird sich dann der MDK bei Ihnen zwecks Begutachtung melden. Sie sollten sich vorbereiten, eventuell sprechen Sie schon vorher zwecks Beratung mit einem Pflegedienst. Medikamentenpläne, Arzt- oder Krankenhausberichte sollten Sie in Kopie für den MDK bereithalten. Das erleichtert dem MDK die Begutachtung und gibt ihm wichtige Informationen.
Der medizinische Dienst wird viele Fragen stellen, um nach einem gesetzlich festgelegten Kriterienkatalog den Pflegegrad zu ermitteln.
Wenn Sie eingestuft wurden, haben Sie nicht nur den Vorteil, evtl. Pflegegeld oder Pflegesachleistung zu erhalten. Es gibt auch Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder elektrische Betteinbauten, die Sie dann bei Ihrer Pflegekasse beantragen können.
Bei dem Pflegebett oder Betteinbau handelt es sich um Hilfsmittel, die bei bestimmten Voraus-setzungen auch von der Krankenkasse übernommen werden, dies entscheidet Ihre Versicherung.
Eine ausschließliche Leistung der Pflegekasse ist die Leistung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4000,00 Euro. Wichtig ist immer, die Leistung vor dem Umbau zu beantragen, wie z. B. für den Umbau des Bades oder einen Treppenlift. Das SGB XI stellt diese Leistungen ausführlich da.
Ausschließlich eine Leistung der Pflegekasse ist die Leistung für „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ in Höhe von bis zu 40,00 Euro pro Monat.
Es gibt dafür die HUTTER PFLEGEBOX !!
Sie können auswählen, welche Box Sie möchten, ob Einmalhandschuhe, Einmalunterlagen, Desinfektionsmittel, wenn Sie Interesse haben, einfach Kontakt aufnehmen, telefonisch oder per Mail oder auch bei uns im Laden.
Sie erhalten den Antrag mit frankiertem Rückumschlag!
Diesen senden Sie unterschrieben zurück!
Alles Weitere übernehmen wir!
Für Sie entstehen keine Kosten!